So funktioniert die Berechnung

Der Gesamtbedarf setzt sich aus den Regelbedarfen, angegebenen Unterkunfts- und Heizkosten sowie möglichen Mehrbedarfen zusammen. Anrechenbares Einkommen wird abgezogen. Der Erwerbsfreibetrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen; der verbleibende Betrag wird vom Netto abgezogen.

Die früher als Bürgergeld bezeichnete Leistung heißt seit Juli 2026 Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die 2026er Regelbedarfe blieben unverändert. Kindergeld wird mit 259 Euro je Kind berücksichtigt. Die tatsächliche Leistung prüft das Jobcenter.

Quellen: BMAS: Regelbedarfe · BMAS: Freibeträge · Familienkasse: Kindergeld